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Krankenversicherung Auslandsstudium
Aufenthalte in Ländern der EU und des EWR
Bei einem Studienaufenthalt innerhalb der EU, in Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) sowie in allen anderen Ländern, die mit Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, werden über den ausländischen Krankenversicherungsträger Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auch im Ausland erbracht.
Für eventuell zusätzlich anfallende Kosten für medizinische Leistungen oder einen notwendigen Rücktransport sollte man auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen. Im Gastland besteht lediglich Anspruch auf diejenigen Sachleistungen, die vor Ort gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Leistungskatalog variiert zwischen den Ländern z.T. beachtlich, sodass es zu hohen landesüblichen Zuzahlungen kommen kann, die vom inländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger nicht übernommen werden.
Zitat:www.studentenwerke.de
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