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Rechtsschutz für Firmen bester Tarif

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Rechtsschutz für Firmen

Ermittlung der korrekten Mitarbeiterzahl in der Firma für die Rechtsschutzversicherung

Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten werden die Inhaber und GF der Firma und deren mitarbeitende Familienangehörige nicht mitgezählt.

Als jeweils 1 Beschäftigter zählen:

1 Vollzeitkraft
2 Halbtagskräfte
2 Auszubildende
4 geringfügig Beschäftigte
4 Heimarbeiter
4 Saisonarbeiter

Privatrechtsschutz für weitere Firmeninhaber oder GF

Mit dem Firmen-RS Vertrag ist ein Inhaber bzw. GF auch für den Privatbereich rechtsschutz versichert.
Es können aber auch alle anderen Inhaber/GF für Ihren Privat-RS in den Vertrag eingeschlossen werden.
Dafür geben Sie bitte die Anzahl dieser Personen ein, die den Versicherungsschutz wünschen.

Mitarbeitende Familienangehörige der Inhaber/GF brauchen dabei nicht mitgezählt zu werden!

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    Quelle: http://www.der-online-versicherungsvergleich.de