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D & O Versicherung
D & O - Versicherung allgemein
Die D & O - Deckung gewährleistet die Deckung des persönlichen Haftungsrisikos im Rahmen der Kontroll- & Leitungsfunktionen von Unternehmensleitern. Gedeckt sind Ansprüche aus Vermögensschäden von Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten. Insbesondere sind auch Ansprüche des Unternehmens selbst gegen die UL gedeckt. Der Versicherer:
- prüft die Haftpflichtfrage (= Prüfungsfunktion).
- wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab (= Abwehr-funktion).
- zahlt anstelle der versicherten Person die Entschädigungsleistung (= Entschädigungsfunktion).
Demzufolge schützt die D & O das Privatvermögen der Manager (= persönlicher Schutz) und das Firmenvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Managerverhalten (= Unternehmensschutz).
Die Prämien sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Eine persönliche Steuerpflicht als 'geldwerter Vorteil' besteht für die versicherten Personen nicht.
persönliche D & O - Versicherung und Firmen D & O-Versicherung
Die Firmen-D&O-Versicherung wird durch die Firma abgeschlossen und schließt automatisch alle mit der Unternehmensleitung beauftragten Personen und Organe im Versicherungsschutz ein. Dies betrifft: Gläubiger, Aufsichtsratsmitglieder bzw. Beiratsmitglieder und Vorstandsmitglieder.
Manager-Rechtsschutz-Versicherung / Vermögenssschadens-Rechtsschutz-VersicherungDie persönliche D&O-Versicherung wird durch den jeweiligen Geschäftsführer, das Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmitglied oder Vorstandsmitglied nur für die eigene Person abgeschlossen. Dies ist unbedingt notwendig, wenn die Firma keine D&O-Versicherung abgeschlossen hat oder abschliessen kann. Sinn macht es aber selbst wenn die Firma bereits eine D&O-Versicherung hat, denn bei Konflikten innerhalb der Unternehmensleitung kann der betroffene Unternehmensleiter in eine Konfliktsituation geraten, wenn das Unternehmen selbst oder andere Unternehmensleiter die Ansprüche stellen, weil dieser die Versicherung seines Anspruchgegners in Anspruch zu nehmen gezwungen ist, der dies natürlich zu behindern versuchen wird.
Die Manager-Rechtsschutz-Versicherung hat - wie die D & O - Versicherung - die persönliche Inanspruchnahme wegen Verursachung von Vermögensschäden zum Gegenstand. Als Rechtsschutz-Versicherung übernimmt sie die durch die Abwehr solcher Schadenersatzansprüche entstehenden Rechtskosten. Die meist ein Vielfaches dieser Rechtskosten ausmachenden Entschädigungsverpflichtungen sind nicht gedeckt.
Sofern eine Vermögenssschadens-Rechtsschutz-Versicherung eine D & O - Versicherung ergänzen soll, sind die Regelungen in beiden Verträgen zur Subsidiarität genau zu prüfen. Auch bei Vermögenssschadens-Rechtsschutz-Versicherungen existieren erhebliche Bedingungsunterschiede. Prüfen Sie besonders den zentralen Ausschluss!
Betriebshaftpflicht-Versicherung
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Unternehmens deckt die durch die Mitarbeiter des Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachten Personen- und Sachschäden. Sie wehrt unberechtigte Drittschäden ab und befriedigt berechtigte Drittschäden.
Bei der Mitversicherung der Leistungsart "Vermögensschäden" ist zu prüfen, wie weit diese Deckung geht. I. d. R. sind nur Vermögensschäden gedeckt, die nicht aus der eigentlichen unternehmerischen Tätikeit entstehen. Vermögensschäden Dritter, soweit diese z.B. durch Kreditvergabe, Steuerschuld, Investment oder Lieferungen, Gläubigern, Eigentümern (Aktionären/Gesellschaftern,Investoren) Banken oder Lieferanten entstehen, sind regelmäßig zusätzlich expliziet ausgeschlossen.
Alle dem Unternehmen selbst - auch mittelbar - entstehenden Schäden (= Eigenschäden) sind nicht gedeckt.
Firmen-Strafrechtsschutz-Versicherung / Industrie-Strafrechtsschutz-Versicherung
Die Industrie-Strafrechtsschutz-Versicherung entschädigt ausschließlich die anfallenden Rechtskosten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Als Rechtsschutz-Versicherung übernimmt sie keine Entschädigungsverpflichtungen.
Achtung: Der in "Firmen-Universal-Rechtsschutz"-Policen enthaltene Baustein "Strafrechtsschutz" ist eine Nachhinein-Deckung. Das Unternehmen muss die gesamten Rechtsanwalts- und Gutachtenkosten vorstrecken. Erst bei Einstellung oder Freispruch übernimmt der Versicherer die beim Unternehmen verbleibenden Kosten, also z. B. nicht vom Gericht angeordnete Gutachten und Rechtsanwaltsgebühren über BRAGO (zweiteres nicht in allen Verträgen).


