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Allgemeine Verhaltensregeln im Schadenfall
Generell sollten Sie im Fall eines Schadens versuchen, durch geeignete Maßnahmen den Schaden möglichst gering zu halten.
Jeder Schaden muss sofort (innerhalb einer Woche) der Versicherungsgesellschaft mit einer Schadensmeldung gemeldet werden.
Der Schadenhergang ist wahrheitsgemäß zu schildern
Wenn Sie ein Verschulden trifft, ist dies unbedingt anzugeben
Keinesfalls eine Vorabentschädigung aus eigener Tasche leisten!
Wenn Sie in dieser Angelegenheit einen Mahnbescheid erhalten, müssen Sie umgehend Widerspruch einlegen und den Versicherer verständigen.
Jeglicher Schriftwechsel ist sofort an die Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten.
Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt die Versicherung.

