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Die Haftpflichtversicherung
ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und nahezu gleichlautend in Österreich, geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab.
Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist, keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung.
Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab (siehe Haftpflicht). Pflichtig sind die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Halter eines auf öffentlich bewegten Kraftfahrzeugs und die Jagdhaftpflichtversicherung bei Erwerb eines Jagdscheins. Die Verträge verwenden nahezu immer als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB), die als Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgegeben wurden. Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen.
Artikel Haftpflichtversicherung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. April 2007, 19:44 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Haftpflichtversicherung&oldid=30031192 (Abgerufen: 8. April 2007, 17:46 UTC)


