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Private Krankenversicherung PKV

Annahmevoraussetzungen
Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss vom Gesundheitszustand und Alter des Interessenten abhängig.

In der PKV versichern sich in erster Linie Personen, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Seit 2003 unterscheidet sich die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze. Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten sind jedoch über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten.

Die GKV nimmt ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (z. B. nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung), unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Beiträge
Die PKV erhebt, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht - Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und häufigerer Inanspruchnahme von Behandlungen in der Regel teurer.
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Tarifliche Leistungen - Höhere Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand -

Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:

  • Risikozuschläge sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen, jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers, je nach Gesundheitszustand, nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
  • Leistungsstaffelung - Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
  • Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose ener bestimmten Vorerkrankung aus.
  • Ablehnung' - Private Krankenversicherer können, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Ausnahme sind Nachversicherung eines Neugeborenen. Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss der Neugeborene unabhängig seines Gesundheitszustandes ohne Risikozuschläge vom Versicherer akzeptiert werden Kontrahierungszwang.

Artikel Private Krankenversicherung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. April 2007, 08:53 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Private_Krankenversicherung&oldid=30090415 (Abgerufen: 8. April 2007, 09:59 UTC)

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    Quelle: http://www.der-online-versicherungsvergleich.de