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Vergleichsrechner Krankentagegeld

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Als Krankentagegeld

bezeichnet man im privaten Versicherungswesen die vom Versicherer je nach Versicherungsvertrag gewährte Entschädigung pro Tag. Dieses Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit dem Versicherten gezahlt. Die Karenzzeit ist hier die Zeitspanne in der das normale Entgelt trotz Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber gezahlt wird. Ihre Dauer ist je nach privatem Versicherungsvertrag festgelegt.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Der Versicherte ist verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.

Artikel Krankentagegeld. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. Januar 2007, 13:11 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Krankentagegeld&oldid=25902714 (Abgerufen: 8. April 2007, 10:01 UTC)

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    Quelle: http://www.der-online-versicherungsvergleich.de